Kein Urheberrechtsschutz
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Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.
Sie dürfen das Werk/den Inhalt kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen. Siehe Sonstige Informationen unten.
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Sonstige Informationen
- In keiner Weise werden Patente oder Markenschutzrechte irgendeiner Partei von CC0 angetastet. Dasselbe gilt für Rechte, welche andere Personen am Werk oder an seiner Verwendung geltend machen können, wie etwa Öffentlichkeitsrechte oder Privatsphärenschutz.
- Falls nicht anders angegeben gibt die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser "Deed" in Verbindung gebracht hat, keine Garantien hinsichtlich des Werks/Inhalts und übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Nutzungen des Werks/Inhalts, soweit das gesetzlich möglich ist.
- Wenn das Werk bearbeitet oder zitiert wird, darf das Einverständnis des Urhebers oder der Person, die das Werk identifizierte, nicht unterstellt oder stillschweigend angedeutet werden.
Die Nutzung eines Werkes, für das keine Urheberrechte mehr bekannt sind, kann dennoch auf andere Weise geregelt oder eingeschränkt sein. Es können z.B. Datenschutzbestimmungen zu beachten sein oder Persönlichkeitsrechte, die einer Person die Entscheidung darüber geben, wie ihre Stimme, ein Bild von ihr oder ihre Erscheinung von anderen genutzt werden darf.
In einigen Rechtsordnungen ist es illegal, ohne Erlaubnis den Eindruck zu erwecken, der Urheber, Verleger oder sonst ein mit dem Werk Verbundener würden gerade Ihre Nutzung des Werks/Inhalts unterstützen oder billigen.
Kopieren Sie das HTML und fügen Sie es in Ihre Webseite ein, um das Werk/den Inhalt sehr einfach zu zitieren.
Der Freigebende ist die Person, die Rechte an dem Werk/Inhalt durch die Verwendung von CC0 weltweit aufgegeben hat, soweit das gesetzlich möglich ist. Das kann der Urheber des Werks/Inhalts sein oder eine andere Person, die Urheberrechte oder andere verwandte Schutzrechte an dem Werk/Inhalt gehabt hat.